Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Grützmacher Schweißtechnik GmbH

 

  1. Auftragsbestätigung und Textform

    • Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

    • Unser Mindestrechnungsbetrag beträgt Euro 30,-. Sollten auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kleinere Mengen zum Versand kommen, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 7,50.

    • Die nachstehenden Bedingungen gelten als wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages.

    • Alle Vereinbarungen, gleichgültig ob sie bei Vertragsschluss oder danach getroffen werden, bedürfen der Textform. Mündliche Erklärungen sind auch wirksam, wenn sie von uns bestätigt werden.

  1. Preise, Verpackung, Versand

    • Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Verpackung, Aufstellung und Inbetriebnahme ab Lager Hamburg bzw. ab Werk, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    • Der Versand erfolgt – soweit nicht anders vereinbart - nach unserem Ermessen.

Lieferungen sind versandkostenfrei ab 500,- EUR netto Warenwert.

Die aktuelle Kostentabelle finden sie auf unserer Homepage.

Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand von uns übernommen wird. Versicherungen aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Geringfügige Abweichungen unserer Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

    • Inland: Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung jeweils netto Kasse. Werkstatt und Mietrechnungen sind netto 10 Tage nach Rechnungslegung fällig.

    • Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, in dem wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Zahlungen können nach unserer Wahl auf andere noch offene Forderungen verrechnet werden Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ab 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

    • Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen oder angeblicher Gegenforderungen sowie Aufrechnung mit solchen ist nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Wir können die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung, z.B. Bürgschaft abwenden.

    • Erklären wir uns mit der Rücknahme von Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, einverstanden, haben wir Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns, aufgewandter Kosten und einer angemessenen Wertminderung in Höhe von 10 % des Nettowertes. Die Geltendmachung höheren Schadensersatzes oder einer etwaigen Vertragsstrafe sowie der Beweis, dass kein oder ein niedrigerer Schaden eingetreten ist, bleiben unberührt.

    • Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Besteller mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Wir sind in diesem Fall berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Liefertermine

    • Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

    • Verzögert sich die Lieferung durch unvorhergesehene Ereignisse, z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Transportbehinderungen, Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen usw. bei uns oder unseren Lieferanten, so tritt eine Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer der Störung und deren Auswirkungen ein.

    • Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

    • Die Gefahr geht mit der Versendung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir die Kosten für Lieferung und Aufstellung übernommen haben, ohne diese selbst zu leisten. Verzögert sich der Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr des Bestellers einzulagern und Ersatz der entstehenden Kosten zu verlangen. Wir sind berechtigt, eine Versicherung gegen Lagerrisiken zu Lasten des Bestellers abzuschließen.

    • Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die der Besteller wegen verspäteter Lieferung erleidet, sind ausgeschlossen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

    • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

    • Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

    • Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, der Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

 

gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.)

    • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

    • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  1. Gewährleistung

    • Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, bei Liefergegenständen, die für 24stündigen Dauerbetrieb vorgesehen sind in sechs Monaten.

    • Gewährleistungsansprüche haben auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers keine aufschiebende Wirkung.

    • Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn - nach Verlassen unseres Hauses - der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass

    • die Waren von dritter Seite nicht sachgemäß repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;

    • die Ware überlastet oder die für sie zugelassenen Höchstbelastung überschritten wurde

    • die Ware einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt, die Bedienungsanleitung nicht beachtet oder als allgemein bekannt voraussetzbare Regeln missachtet wurden;

    • der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug ist;

    • die Beanstandung auf unrichtige Bestellung oder einen sonstigen Fehler des Kunden zurückzuführen ist.

    • Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens innerhalb 7 Tage schriftlich anzuzeigen. Warenrücksendungen, ohne unsere schriftliche Aufforderung, verpflichten uns auch im Falle der Gewährleistung nicht zur Gutschrift.

    • Die Ansprüche sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen oder ausdrücklicher Ablehnung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

    • Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Obliegenheit zur Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und Verwendungsfähigkeit.

 

VII. Montage

Soweit eine Montage oder Inbetriebnahme durchzuführen ist, gelten unsere Montagebedingungen, die bei Bedarf bei uns angefordert werden können.

 

  1. Mietgeräte

Bei Mietgeräten trägt der Mieter die Kosten für Verschleißteile sowie alle Reparatur- und Wartungskosten. Der Mieter verpflichtet sich auf seine Kosten das Mietgerät zum Neuwert gegen alle Risiken wie z.B. Feuer-, Wasser- und Bruchschäden sowie Diebstahl usw. zu versichern.

 

  1. Haftung, Schadenersatzansprüche

    • Eine Haftung für von uns verschuldete Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht wird – übernehmen wir nur insoweit, als die daraus entstehenden Ansprüche durch eine von uns abgeschlossene Versicherung abgedeckt sind. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenem Gewinn und andere mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

    • Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche, insbesondere für reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

  1. Unmöglichkeit

    • Wird uns die übernommene Leistung vor Gefahrenübergang ganz oder teilweise unmöglich, so sind die Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag oder für den entsprechenden Teil des Vertrages zurückzutreten. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

    • Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Erbringung der vollen Gegenleistung verpflichtet.

  1. Schutzrechte

    • Es ist ausschließlich in der Verantwortung des Bestellers, sich darüber zu versichern, ob die uns in Auftrag gegebenen Gegenstände nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller hat uns in allen Fällen für Ansprüche schadlos zu halten, die bei der Ausführung des Auftrages von Seiten Dritter durch Verletzung von Schutzrechten entstehen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    • Erfüllungsort für alle Ansprüche sowie Gerichtsstand ist Hamburg.

    • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand 09/2013